ALLGEMEINE LIEFERUNGS-, ZAHLUNGS- UND GEWÄHRLEISTUNGSBEDINGUNGEN
DER FIRMA OTTO - STEMPEL UND DRUCK

1. Die Übernahme des umseitigen Auftrages erfolgt gemäß den nachfolgenden
Bedingungen.

2. Angebote
Sämtliche Angebote sind freibleibend bis zur schriftlichen Auftragsbestätigung.
Angebote, die aufgrund mangelnder oder ungenauer Vorlagen oder
unvollständiger Manuskripte von Seiten des Bestellers erfolgen, haben nur
Richtpreischarakter, werden also nicht Vertragsbestandteil.

3. Schriftform
Abschlüsse unserer Vertreter sowie telefonische Abmachungen bedürfen
unserer schriftlichen Bestätigung und werden erst dadurch rechtswirksam.

4. Auftragsbestätigung
In Fällen, in denen uns kein schriftlicher Auftrag vorliegt, gilt der Auftrag zu
unseren als bekannt vorausgesetzten Lieferungs-, Zahlungs- und Gewährleistungsbedingungen.
Fehler und Widersprüche im Wortlaut der schriftlichen
Auftragsbestätigung sind innerhalb einer Frist von 8 Tagen nach Zugang der
Auftragsbestätigung beim Besteller von diesem schriftlich bei der Firma Otto
Stempel und Druck anzuzeigen. Unterbleibt diese Anzeige innerhalb der o.g.
Frist, gilt der Wortlaut der Auftragsbestätigung als genehmigt und wird damit
Vertragsbestandteil.

5. Lieferzeit
Fest zugesicherte Liefertermine gelten nur, wenn die erforderlichen Unterlagen
(insbesondere Vorlagen, Filme, "Frei zum Druck") vereinbarungsgemäß
bei der Firma Otto Stempel und Druck eintreffen. Falls die Firma Otto
Stempel und Druck aus sonstigen Gründen die vereinbarte Lieferzeit nicht
einhalten kann, ist der Firma Otto Stempel und Druck eine angemessene
Frist zur Nachlieferung, beginnend vom Tage des Eingangs der schriftlichen
In Verzugsetzung durch den Besteller zu gewähren. Der Besteller kann Rechte
aus dem Vertrag erst nach Ablauf der Nachfrist geltend machen.

6. Preise
Die Firma Otto Stempel und Druck ist berechtigt, den vereinbarten Preis für
Waren und Lieferungen, die nicht innerhalb von 4 Monaten nach Vertragsabschluß
geliefert oder erbracht werden, entsprechend der sich am Markt
durchgesetzten Preise zu erhöhen. Dem Besteller steht in diesem Fall ein
Rücktrittsrecht zu, wenn der neue Preis nicht nur unwesentlich höher ist als
die allgemeinen Lebenserhaltungskosten gestiegen sind.

7. Lieferung, Mehr- oder Minderlieferung
Lieferung erfolgt unfrei ab Firma Otto Stempel und Druck, 04229 Leipzig,
Markranstädter Straße 6 auf Rechnung und Gefahr des Bestellers.
Teillieferungen sind zulässig.
Mehr- und Minderlieferungen bis zu 15 % der bestätigten Menge sind zulässig.
Der Berechnung wird die tatsächlich gelieferte Menge zugrunde gelegt.
Ergibt sich bei nummerierten Sätzen eine Mehrlieferung, dann wird die Mehrauflage
 ohne Nummer geliefert, sofern nicht anderes vereinbart ist.

8. Zahlungsbedingungen
Die Zahlung des Rechnungsbetrages wird, wenn nicht anders vereinbart
wurde, innerhalb 14 Tage nach Rechnungsstellung fällig. Der Besteller gerät
in Verzug, wenn die Zahlung nicht innerhalb von 14 Tagen bei der Firma Otto
Stempel und Druck eingegangen ist. Lieferungen bis 50 EUR Auftragswert
sind zahlbar sofort. Die Zurückhaltung von Zahlungen oder die Aufrechnung
seitens des Bestellers wegen nicht oder nicht ganz anerkannten Gegenansprüchen
ist ausgeschlossen, wenn der Besteller die Aufrechnung nicht
1 Monat vor Fälligkeit der Gegenforderungen schriftlich bei der Firma Otto
Stempel und Druck anzeigt. Vor völliger Zahlung fälliger Rechnungsbeträge
einschließlich Verzugszinsen ist die Firma Otto Stempel und Druck zu keiner
weiteren Lieferung aus noch laufenden Verträgen verpflichtet. Ist der Besteller
mit seinen fälligen Zahlungen in Verzug oder tritt in seinen Vermögensverhältnissen
eine wesentliche Verschlechterung ein, so kann die Firma Otto
Stempel und Druck für noch ausstehende Lieferungen aus irgendeinen
laufenden Vertrag unter Fortfall des Zahlungszieles Barzahlung vor Lieferung
der Ware verlangen, Voraus- bzw. Abschlagszahlungen können nicht verzinst
werden. Die Firma Otto Stempel und Druck behält sich vor, in besonderen
Fällen angemessene Anzahlung zu verlangen.

9. Reproduktionsrecht
Die Reproduktion und der Druck aller vom Auftraggeber der Firma Otto
Stempel und Druck zur Verfügung gestellten Vorlagen, Muster und dergleichen
erfolgt unter der Voraussetzung, dass der Besteller die entsprechenden Reproduktionsrechte
besitzt. Die Firma Otto Stempel und Druck übernimmt keine
Haftung für Ansprüche, die aus unberechtigter Reproduktion erfolgen.

10. Probedruck, Druckgenehmigung
Probedrucke, die in jedem Falle Maschinenplatten voraussetzen, werden
nur auf ausdrücklichen Wunsch des Bestellers geliefert, und zwar nur bei
Vergütung der entsprechenden beachtlichen Kosten.
Etwaige Änderungen auf Probedruckplatten verursachen weitere vom Besteller
zu bezahlende Kosten.
Der Druck erfolgt entweder aufgrund des genehmigten Entwurfs oder des
Probedrucks oder eines Auflagendrucks aus einer früheren Lieferung.
Der Besteller hat deshalb den Entwurf oder Probedruck oder Auflagendruck
aus einer früheren Lieferung auf den gesamten Inhalt und seiner Anordnung
(Firmenname, Branchenbezeichnung, Hinweiszeichen, Faltstriche, Fernruf,
Fernschreiber, Geldkonten, Spalteneinteilung büromaschinengerechte Ausführung
usw.) genau durchzusehen.
Wenn der Besteller Änderungen wünscht und vor der Ausführung des Drucks
keinen weiteren Entwurf oder Probedruck verlangt, können die Änderungswünsche
nur unverbindlich vorgemerkt werden.

11. Haftung und Haftungsausschluss
Alle der Firma Otto Stempel und Druck vom Besteller übergebenen Vorlagen,
Originale, Fotografien sowie Kundenmaterial, Filme und sonstige Unterlagen,
lagernde Drucksachen und sonstige eingebrachten Sachen sowie das fertig gestellte
Werk werden mit der üblichen Sorgfalt behandelt. Eine weitergehende
Haftung der Firma Otto Stempel und Druck ist ausgeschlossen.
Die Firma Otto Stempel und Druck haftet nicht für Fehler, die der Besteller
bei der Druckgenehmigung übersehen hat.
Die Firma Otto Stempel und Druck prüft nicht, ob ihre Waren und Leistungen,
insbesondere die Entwürfe, gegen Rechte Dritter (Urheberrecht, Warenzeichen,
Firmenrecht usw.) verstoßen.
Sie schließt insoweit jede Haftung, auch für mittelbaren Schaden des Bestellers
aus.
Die Firma Otto Stempel und Druck haftet nicht für unmittelbaren
und mittelbare Schäden des Bestellers, gleich aus welchem Rechnungsgrund.
Die Rechtsbehelfe des Bestellers sind in diesen Allgemeinen
Geschäftsbedingungen abschließend abgezählt.

12. Frei zum Druck
Korrekturabzüge und Andrucke sind vom Besteller auf Fehler zu prüfen und
der Firma Otto Stempel und Druck mit der Unterschrift und dem schriftlichen
Vermerk "Frei zum Druck" geeignet zurückzugeben. Sobald der Besteller
Korrekturauszüge und Andrucke mit dem Vermerk "Frei zum Druck" und
Unterschriftsleistung an die Firma Otto Stempel und Druck übergeben hat,
kann er Änderungen am zu erstellenden Werk auf Kosten der Firma Otto
Stempel und Druck nicht mehr verlangen. Mit dem schriftlichen Vermerk "Frei
zum Druck" und seiner Unterschriftsleistung haftet der Besteller für noch
vorhandene eventuelle Fehler im Korrekturabzug.

13. Druck-Herstellungsunterlagen, Werkzeuge
Entwürfe und Skizzen jeder Art werden durch die Firma Otto Stempel und
Druck nur gegen Bezahlung angefertigt. Durch die Bezahlung geht das
Vervielfältigungs- und Urheberrecht nicht auf den Besteller über, sondern
verbleibt in der Firma Otto Stempel und Druck.
Entwürfe und Skizzen dürfen weder nachgeahmt, vervielfältigt noch dritten
Personen oder Konkurrenzfirmen zugängig gemacht werden. Bei Druckausführung
nach den vom Besteller zur Verfügung gestellten Unterlagen hat die
Firma Otto Stempel und Druck allein das Eigentums- und Urheberrecht zu
vertreten. Die Firma Otto Stempel und Druck übernimmt keine Gewähr für
etwaige Verletzungen von Warenzeichen oder anderen Schutzrechten. Druck
und Prägevorlagen, Klischees, Walzen, Werkzeuge gehen in das Eigentum der
Firma Otto Stempel und Druck über, auch wenn ihre Anfertigung besonders
in Rechnung gestellt ist. Die Firma Otto Stempel und Druck darf die Ware
mit ihrem Herstellungsvermerk versehen.

14. Beanstandungen
sind nur innerhalb einer Woche nach Empfang der Ware zulässig.
Bei berechtigten Beanstandungen ist der Auftragnehmer nach seiner Wahl
unter Ausschluss anderer Ansprüche zur Nachbesserung und/oder Ersatzlieferung
verpflichtet, und zwar bis zur Höhe des Auftragswertes.
Für Abweichungen in der Beschaffenheit des eingesetzten Materials haftet
der Auftragnehmer nur bis zur Höhe der eigenen Ansprüche gegen den
jeweiligen Zulieferanten.
Bei farbigen Reproduktionen können geringfügige Abweichungen vom
Original nicht beanstandet werden.

15. Eigentumsvorbehalt
Die Firma Otto Stempel und Druck behält sich an sämtlichen Waren und
Leistungen das Eigentum bis zur Bezahlung ihrer gesamten Forderungen
aus der Geschäftsverbindung (auch der Nebenforderungen) vor.
Macht die Firma Otto Stempel und Druck von ihrem Recht auf
Rücknahme der Gegenstände Gebrauch, so liegt nur dann
ein Rücktritt vom Vertrag vor, wenn sie dies schriftlich erklärt.

16. Eigentums- und Urheberrecht an Entwürfen usw.
Die Firma Otto Stempel und Druck behält das Urheberrecht und das Recht
der Vervielfältigung an ihren Entwürfen, Skizzen, Reinzeichnungen, Originalen,
Filmen, Druckträgern usw., wenn nicht ausdrücklich etwas anderes
vereinbart ist.
Der Besteller darf Entwürfe der Firma Otto Stempel und Druck nicht vervielfältigen,
es sei denn, die Firma Otto Stempel und Druck stimmt schriftlich zu.
Im Allgemeinen gibt die Firma Otto Stempel und Druck diese Zustimmung,
ausgenommen Entwürfe Geschäftsdrucke. Dazu zählen Briefblätter, Anfragen,
Angebote, Bestellungen, Rechnungen, Mahnungen, Postkarten, Geschäftskarten
usw., also alle Druckarbeiten, die zur Zeit der Auftragsausführung zum
Druckprogramm der Firma Otto Stempel und Druck gehören.

17. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist der Sitz der Firma Otto Stempel
und Druck. Gerichtsstand auch für Wechsel- und Schecksachen, ist Leipzig,
soweit der Besteller Vollkaufmann, eine juristische Person des öffentlichen
Rechts oder Träger eines öffentlich-rechtlichen Sondervermögens ist.

18. Allgemeine Geschäftsbedingungen
Etwaige vom Besteller vorgeschriebene Liefer- und Zahlungsbedingungen
gelten, soweit sie nicht mit den vorstehenden Bedingungen und dem Inhalt der
Auftragsbestimmung übereinstimmen, als widersprochen und ausgesprochen
und ausgeschlossen.

19. Teilrichtigkeit
Sollte eine oder mehrere der voran genannten Bestimmungen nichtig sein oder
nichtig werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen und
des gesamten Rechtsgeschäftes nicht.